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Amazon PAN-EU und CEE: was jedes Lagerland auslöst

Die Programme senken Ihre Versandgebühren und verkürzen Lieferzeiten. Steuerlich ist die Aktivierung eine Entscheidung darüber, mit wie vielen Finanzämtern Sie künftig zu tun haben.

1 Klickgenügt zur Aktivierung — die Folgen laufen jahrelang
3Pflichten je Lagerland: Registrierung, Meldungen, Verbringung
Wochendauert eine Registrierung im Ausland, je nach Land
0davon deckt das OSS-Verfahren ab
Der Mechanismus

Ihre Ware bewegt sich, ohne dass etwas verkauft wird

Bei PAN-EU und CEE entscheidet Amazon, in welchem Lager Ihre Ware am besten liegt, und verschiebt sie entsprechend. Für den Verkauf ist das gut — die Ware ist näher am Kunden. Steuerlich ist jede dieser Bewegungen ein eigener Vorgang.

Eine solche Verbringung wird behandelt wie eine Lieferung an sich selbst: steuerfrei im Abgangsland, als Erwerb im Ankunftsland zu erklären. Das setzt voraus, dass Sie im Ankunftsland registriert sind — sonst fehlt schon die Nummer, mit der die Bewegung überhaupt gemeldet werden könnte.

Und sobald Ware dort liegt, ist jeder Verkauf an einen Kunden im selben Land ein rein inländischer Umsatz dieses Staates. Kein Fernverkauf, kein OSS — eine lokale Meldung.

Warum das so oft übersehen wird

Eine Verbringung bringt kein Geld aufs Konto. Sie taucht in keiner Auszahlung auf, in keiner Rechnung und in keiner Umsatzstatistik. Sie steht ausschließlich im Umsatzsteuer-Transaktionsbericht und im Lagerbestandsbericht.

Wer nur auf die Zahlen schaut, die Geld bewegen, sieht diesen Teil des Geschäfts nie.

Was PAN-EU aus einem Händler machtAmazon verteilt Ihre Ware selbstständig auf mehrere Lager.Ihr UnternehmenSitz DeutschlandDELagerPLLagerCZLagerFRLagerITLagerJedes Lagerland löst drei Pflichten aus1. Registrierung · 2. Laufende örtliche Meldungen3. Erfassung der Warenbewegung als VerbringenDie Verbringung ist kein Verkauf und steht in keiner Abrechnung —nur im Lagerbericht. Deshalb wird sie so häufig übersehen.
PAN-EU macht aus einem deutschen Händler über Nacht einen in mehreren Staaten steuerpflichtigen Händler. Welche Lagerländer Amazon tatsächlich belegt, steht im Lagerbestandsbericht — und nur dort. Die genaue Länderkombination ändert Amazon von Zeit zu Zeit; maßgeblich ist immer Ihr eigener Bericht.
Der häufigste Fall

Amazon lagert in Polen — was jetzt zu tun ist

Polen ist für deutsche Händler das erste Auslandslager, weil CEE als günstigste Stufe angeboten wird und die Gebührenersparnis sofort sichtbar ist. Der Ablauf ist danach immer derselbe.

  1. Feststellen, seit wann Ware dort liegt

    Der Lagerbestandsbericht und der Umsatzsteuer-Transaktionsbericht geben das taggenau her. Dieses Datum bestimmt, ab wann Pflichten bestanden — nicht der Tag, an dem es jemandem auffällt.

  2. Registrierung beantragen, gegebenenfalls rückwirkend

    Polen vergibt eine eigene Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Umsätze. Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis zur Erteilung; Erfahrungswerte, keine Zusage.

  3. Zurückliegende Meldungen nachreichen

    Verkäufe an polnische Kunden, Verbringungen von und nach Polen, gegebenenfalls Vorsteuer aus polnischen Kosten. Die Steuer wird nebst Zinsen fällig.

  4. Laufenden Betrieb aufsetzen

    Monatliche oder quartalsweise Meldungen in Polen, dazu die deutsche Voranmeldung, die Zusammenfassende Meldung und die OSS-Erklärung für alles, was Fernverkauf bleibt.

  5. Entscheiden, ob es sich weiter lohnt

    Erst jetzt lässt sich seriös rechnen: Gebührenersparnis gegen laufenden Aufwand. In manchen Fällen ist die Antwort, CEE wieder abzuschalten.

Wir arbeiten hier mit Partnern vor Ort. Die laufende Betreuung, die Datenaufbereitung und die Abstimmung mit dem deutschen Teil machen wir; die Einreichung im jeweiligen Land übernimmt ein lokal zugelassener Vertreter. Was das kostet und wie lange es dauert, sagen wir Ihnen, bevor Sie sich entscheiden.

Die Rechnung, die vorher gehört

Wann sich die Aktivierung trägt — und wann nicht

Die Struktur der Rechnung ist bei jedem Händler gleich; nur die Zahlen sind andere. Setzen Sie Ihre eigenen ein, bevor Sie aktivieren.

PositionWas dahintersteckt
Ersparnis
Versandgebühren
Differenz der FBA-Gebühr je Einheit zwischen grenzüberschreitendem und lokalem Versand, multipliziert mit den Einheiten, die tatsächlich aus dem Auslandslager gehen.
Ersparnis
Mehrumsatz
Bessere Sichtbarkeit und Prime-Lieferzeit im jeweiligen Marktplatz. Schwer zu beziffern, aber nicht null — schätzen Sie vorsichtig.
Aufwand
Registrierungen
Einmalig je Land, dazu gegebenenfalls ein lokaler Vertreter und Übersetzungen.
Aufwand
laufende Meldungen
Je Land eine eigene Meldespur, monatlich oder quartalsweise, dauerhaft — auch in Monaten ohne Umsatz.
Aufwand
Datenaufbereitung
Verbringungen und lokale Umsätze müssen sauber getrennt werden. Das ist der Posten, der ohne gute Schnittstelle teuer wird.
FaustregelTrägt die Gebührenersparnis den laufenden Aufwand nicht deutlich, ist die Aktivierung ein Verlustgeschäft — und eines, aus dem man nicht ohne Weiteres wieder herauskommt.

Warum „nicht ohne Weiteres heraus“: Abschalten lässt sich das Programm jederzeit. Die Pflichten im Lagerland enden aber erst, wenn die Ware dort abverkauft oder zurückgeholt ist und die letzten Meldungen abgegeben sind. Ein Land, das einmal dazugekommen ist, begleitet Sie deshalb noch eine Weile.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu PAN-EU und CEE

Kurze Antwort zuerst, Begründung darunter. Rechtsstand: aktuell.

Welche Länder sind bei PAN-EU betroffen?

Maßgeblich ist immer Ihr eigener Lagerbestandsbericht, nicht eine Länderliste. Bei CEE kommen üblicherweise Polen und Tschechien hinzu, bei PAN-EU weitere große EU-Märkte wie Frankreich, Italien und Spanien.

Amazon passt die Kombination von Zeit zu Zeit an, eröffnet Standorte und schließt andere. Eine Liste, die heute stimmt, kann in einem Jahr falsch sein — und eine falsche Liste führt entweder zu einer fehlenden Registrierung oder zu einer unnötigen.

Deshalb ist der erste Schritt bei jeder Übernahme derselbe: Bericht ziehen, Länder feststellen, mit den vorhandenen Registrierungen abgleichen.

Muss ich mich wirklich in jedem Lagerland registrieren?

Ja, sobald dort Ware von Ihnen liegt. Die Registrierungspflicht knüpft an das Lager an, nicht an eine Umsatzgrenze — es gibt hier keine Bagatellschwelle.

Das gilt auch dann, wenn Sie in diesem Land kaum etwas verkaufen. Schon die Verbringung Ihrer eigenen Ware dorthin ist ein meldepflichtiger Vorgang, und um ihn zu melden, brauchen Sie eine Nummer.

Umgekehrt heißt das auch: Wenn Amazon ein Lagerland nicht mehr nutzt und dort keine Ware mehr von Ihnen liegt, lässt sich die Registrierung wieder beenden. Auch das sollte man aktiv tun, statt Meldepflichten weiterlaufen zu lassen.

Was genau ist eine Verbringung, und warum sehe ich sie nicht in meinen Umsätzen?

Eine Verbringung ist die Bewegung Ihrer eigenen Ware von einem Land in ein anderes, ohne dass ein Verkauf stattfindet. Sie erzeugt keinen Zahlungsfluss und erscheint deshalb in keiner Auszahlung und keiner Umsatzstatistik.

Umsatzsteuerlich wird sie behandelt wie eine Lieferung an sich selbst: steuerfrei im Abgangsland, als innergemeinschaftlicher Erwerb im Ankunftsland zu erklären. Beide Seiten müssen gemeldet werden, in Deutschland zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung.

Sichtbar wird sie ausschließlich im Umsatzsteuer-Transaktionsbericht von Amazon. Wer nur mit Auszahlungsdaten arbeitet, hat diesen Teil des Geschäfts buchstäblich nicht in den Büchern.

Reicht das OSS-Verfahren, wenn ich PAN-EU nutze?

Nein. Der One-Stop-Shop deckt weder die Verbringung noch den Verkauf aus einem ausländischen Lager an Kunden im selben Land ab. Beides verlangt eine Registrierung vor Ort.

OSS bleibt trotzdem nützlich: Für alles, was echter Fernverkauf ist — etwa aus dem deutschen Lager an eine Kundin in Belgien —, ist es weiterhin der einfachste Weg.

Ein PAN-EU-Händler fährt deshalb mehrgleisig: deutsche Voranmeldung, OSS-Erklärung, je Lagerland eine lokale Meldung, dazu die Zusammenfassende Meldung. Was wo hingehört, ist Sache der Datenaufbereitung — siehe Buchhaltung für den Onlineshop.

Kann ich CEE oder PAN-EU wieder abschalten?

Ja, die Programme lassen sich in Seller Central beenden. Ihre steuerlichen Pflichten im Lagerland enden aber erst, wenn dort keine Ware mehr liegt und die letzten Meldungen abgegeben sind.

Rechnen Sie mit einer Übergangszeit: Die vorhandene Ware wird noch abverkauft oder muss zurückgeholt werden, und die Meldezeiträume laufen bis zum Ende. Erst danach lässt sich die Registrierung ordentlich beenden.

Abschalten ist trotzdem oft die richtige Entscheidung — vor allem bei Händlern, die CEE aktiviert haben, ohne die Folgekosten zu kennen, und deren Auslandsumsatz den Aufwand nie getragen hat.

Wie lange dauert eine Registrierung im Ausland?

Je nach Land und Auslastung der Verwaltung typischerweise mehrere Wochen. Das ist ein Erfahrungswert und keine Zusage — einzelne Länder sind schneller, andere deutlich langsamer.

Planen Sie die Zeit ein, bevor Sie ein Programm aktivieren. Wird zuerst eingelagert und danach registriert, entstehen zwangsläufig Zeiträume, für die nachträglich gemeldet werden muss.

Einige Länder verlangen zusätzlich Unterlagen wie beglaubigte Handelsregisterauszüge oder Übersetzungen. Was gebraucht wird, klären wir mit dem Partner vor Ort, bevor der Antrag rausgeht.

Wie hoch ist das Risiko, wenn ich jahrelang nicht registriert war?

Es besteht aus drei Teilen: der Steuer, die nachzuzahlen ist, den Zinsen darauf und möglichen Sanktionen des jeweiligen Landes. Die Steuer selbst ist dabei meist kalkulierbar, die Sanktionspraxis unterscheidet sich stark.

Was sich sagen lässt: Die Nachzahlung wird nicht kleiner, wenn man wartet, und die Datenlage der Finanzverwaltungen wird laufend besser — durch den Datenaustausch zwischen den Staaten, durch die Meldungen der Marktplätze und durch die Meldungen der Zahlungsdienstleister.

Wenn eine Selbstanzeige oder eine Berichtigung im Raum steht, sprechen wir das ausdrücklich an, bevor irgendetwas eingereicht wird. Das gehört in ein Gespräch und nicht auf eine Website.

Ändert sich daran durch die EU-Reform ViDA etwas?

Die Reform geht in die Richtung, die Verbringung eigener Ware in das OSS-Verfahren einzubeziehen und damit lokale Registrierungen entbehrlich zu machen. Umgesetzt wird das schrittweise über mehrere Jahre.

Weil die Stufen in den Quellen nicht einheitlich wiedergegeben werden, nennen wir hier bewusst kein Datum. Beschlossen ist das Paket; die Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus.

Für Ihre Planung heißt das: Wer heute Ware im Ausland liegen hat, braucht heute eine Registrierung. Wer eine große Umstellung der Lagerstruktur plant, sollte prüfen, ob sich das Warten lohnt. Wir melden uns bei betroffenen Mandanten, sobald der Zeitplan belastbar ist.

Wie viele Länder sind es bei Ihnen?

Schicken Sie uns eine Erstanfrage mit den Programmen, die Sie aktiviert haben. Wir gleichen Ihren Lagerbestandsbericht mit Ihren Registrierungen ab und sagen Ihnen, was fehlt.

2 TageRückmeldung auf Ihre Erstanfrage, in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen
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