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Steuerberatung wechseln als Onlinehändler
Der Wechsel wirkt größer, als er ist. Zwei der fünf Schritte liegen bei Ihnen, und beide sind an einem Vormittag erledigt.
Der Jahreswechsel ist bequem, aber keine Bedingung
Zum Jahreswechsel ist ein Wechsel am einfachsten, weil kein Wirtschaftsjahr geteilt wird und der Jahresabschluss aus einer Hand kommt. Möglich ist er aber jederzeit — auch mitten im Quartal und auch dann, wenn noch ein Abschluss offen ist.
Für Onlinehändler kommt ein zweiter Gesichtspunkt hinzu: die laufenden Meldungen. Wir übernehmen so, dass keine Frist zwischen zwei Kanzleien verloren geht — im Zweifel machen wir die nächste fällige Voranmeldung oder OSS-Erklärung selbst, auch wenn die Einrichtung noch nicht vollständig steht.
Was den besten Zeitpunkt tatsächlich bestimmt, ist etwas anderes: ob gerade eine Prüfung läuft oder eine Frist in wenigen Tagen abläuft. Dann warten wir kurz ab, statt mitten in einem laufenden Vorgang zu übernehmen.
Sagen Sie offene Baustellen beim Kennenlerngespräch.
Nicht gebuchte Monate. Fehlende OSS-Meldungen. Eine nie erfolgte Registrierung in einem Lagerland. Ein Schätzungsbescheid. Eine angekündigte Prüfung.
Nichts davon ist ein Grund, Sie abzulehnen — im Gegenteil, das sind die Fälle, für die es uns gibt. Ein Grund für Ärger wird daraus nur, wenn wir es erst nach der Übernahme erfahren.
Diese Unterlagen brauchen wir — und Sie müssen sie nicht selbst besorgen
Die Anforderung übernehmen wir. Sie unterschreiben eine Vollmacht, den Rest machen wir direkt mit der bisherigen Kanzlei.
| Unterlage | Wozu |
|---|---|
| Buchhaltungsbestände der laufenden und der letzten Jahre | Fortführung ohne Neuerfassung, Abgleich der Salden. |
| Letzter Jahresabschluss und die Steuerbescheide | Eröffnungsbilanz, Prüfung offener Einsprüche und Fristen. |
| Bisherige Voranmeldungen und OSS-Erklärungen | Feststellen, was gemeldet wurde und was fehlt. |
| Registrierungen im Ausland samt Zugangsdaten | Übernahme der laufenden Meldungen, Abgleich mit den tatsächlichen Lagerländern. |
| Verfahrensdokumentation, falls vorhanden | Verstehen, wie die Daten bisher entstanden sind. |
Eine bisherige Kanzlei darf Ihre Unterlagen nicht ohne Weiteres zurückhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht kommt in Betracht, wenn Honorare offen sind — das klären wir vorher mit Ihnen, damit es nicht mitten im Übergang zum Thema wird.
Häufige Fragen zum Wechsel der Steuerberatung
Kurze Antwort zuerst, Begründung darunter. Rechtsstand: aktuell.
Kann ich mitten im Jahr wechseln?
Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, auch mitten im Quartal und auch dann, wenn noch Jahresabschlüsse offen sind. Wir sorgen dafür, dass keine laufende Frist zwischen den Kanzleien verloren geht.
Der Jahreswechsel ist bequemer, weil dann kein Wirtschaftsjahr geteilt wird. Notwendig ist er nicht.
Abwarten würden wir nur in zwei Fällen: wenn eine Prüfung läuft oder eine Frist in den nächsten Tagen abläuft. Dann übernehmen wir unmittelbar danach.
Wie kündige ich meine bisherige Steuerberatung?
Formlos und schriftlich. Prüfen Sie die vereinbarte Frist in Ihrem Mandatsvertrag oder den Auftragsbedingungen; ohne besondere Vereinbarung ist eine Kündigung in aller Regel kurzfristig möglich.
Eine Begründung schulden Sie nicht. Ein sachlicher Zweizeiler genügt, und eine ordentliche Kanzlei nimmt ihn ohne Diskussion entgegen.
Wenn Sie unsicher sind, sehen wir uns Ihren Vertrag vorher an und sagen Ihnen, welche Frist gilt.
Bekomme ich meine Unterlagen heraus?
Ja. Ihre eigenen Unterlagen und Daten stehen Ihnen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kommt nur bei offenen Honoraren in Betracht — und auch das ist begrenzt.
In der Praxis läuft die Übergabe fast immer geräuschlos: Wir fordern an, die bisherige Kanzlei übergibt, wir prüfen die Vollständigkeit.
Wenn es doch hakt, sprechen wir zuerst kollegial mit der anderen Seite. Das löst die allermeisten Fälle, ohne dass jemand einen Anwalt braucht.
Was passiert mit meinen Registrierungen im Ausland?
Die bleiben bestehen — sie gehören Ihnen, nicht Ihrer Kanzlei. Zu klären ist, wer die laufenden Meldungen abgibt und wer Zugang zu den jeweiligen Portalen und zum lokalen Vertreter hat.
Das ist erfahrungsgemäß der Punkt, an dem ein Wechsel am ehesten hakt: Zugänge liegen bei einem Dienstleister, den die bisherige Kanzlei beauftragt hat, und niemand weiß auf Anhieb, wie man dort herauskommt.
Deshalb klären wir das zuerst — noch bevor die Buchhaltung umgestellt wird.
Wie lange dauert die Übernahme?
Die Anforderung der Unterlagen und die Bestandsaufnahme dauern in der Regel einige Wochen, die Einrichtung der Datenwege noch einmal ähnlich lang. Die laufenden Meldungen übernehmen wir aber sofort.
Sie müssen also nicht warten, bis alles steht. Die erste Voranmeldung machen wir, notfalls mit den Daten, die vorhanden sind, und arbeiten parallel an der Struktur.
Kostet der Wechsel extra?
Die Übernahme selbst rechnen wir nicht gesondert ab. Was Aufwand macht und getrennt ausgewiesen wird, ist die Aufarbeitung der Vergangenheit — nicht gebuchte Zeiträume, fehlende Meldungen, eine nachzuholende Registrierung.
Was dabei auf Sie zukommt, schätzen wir vorher und halten es schriftlich fest, bevor wir anfangen. Unangenehme Überraschungen gehören nicht in den ersten Monat einer Zusammenarbeit.
Für das Laufende vereinbaren wir wahlweise eine Pauschale oder einen Stundensatz. Sie bezahlen nur das, was Sie tatsächlich brauchen.
Passen Sie überhaupt zu mir?
Unser Schwerpunkt liegt bei Händlern ab rund 500.000 EUR Jahresumsatz. Ausnahmen machen wir bei Gründungen und bei reinen Gestaltungsfragen.
Darunter sagen wir offen, wenn wir nicht die richtige Kanzlei sind — und nennen Ihnen, worauf Sie bei der Suche achten sollten. Das ist ehrlicher, als ein Jahr lang nebeneinanderher zu arbeiten.
Genau dafür ist die Erstanfrage da: Wir sehen uns Ihre Angaben an, bevor wir beide Zeit in ein Gespräch investieren.
Sprechen wir über den Wechsel
Schicken Sie uns eine Erstanfrage mit Ihren Kanälen, Lagerländern und offenen Baustellen. Wir sagen Ihnen, wie eine Übernahme bei Ihnen konkret ablaufen würde.