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PayPal, Stripe, Klarna: warum das Verrechnungskonto nie aufgeht

Der monatliche Abgleich der Verrechnungskonten ist der wirksamste Test, den eine E-Commerce-Buchhaltung hat. Bleibt ein Rest stehen, fehlt irgendwo eine Transaktion — und zwar immer an einer von fünf Stellen.

Jeder Zahlungsdienstleister bekommt ein eigenes Verrechnungskonto. Die Einzeltransaktionen laufen darüber, die Auszahlung gleicht es aus, die Gebühren werden getrennt erfasst. Am Monatsende muss das Konto aufgehen. Tut es das nicht, ist das keine Schlamperei, sondern ein Befund.

Warum überhaupt ein Verrechnungskonto

Zwischen dem Moment, in dem ein Kunde zahlt, und dem Moment, in dem das Geld auf dem Bankkonto ankommt, liegen zwei bis vierzehn Tage. In dieser Zeit ist der Betrag weder beim Kunden noch bei Ihnen — er liegt beim Zahlungsdienstleister.

Genau das bildet das Verrechnungskonto ab. Der Verkauf bucht dorthin, die Auszahlung bucht von dort auf die Bank. Was übrig bleibt, ist der Bestand beim Dienstleister — und der lässt sich gegen dessen Kontostand halten.

Wer stattdessen direkt gegen die Bank bucht, hat keinen Prüfpunkt. Dann fällt eine fehlende Transaktion erst im Jahresabschluss auf, wenn niemand mehr weiß, aus welchem Monat sie stammt.

Warum die Auszahlung nicht der Umsatz ist1.000 EURBruttoumsatz34 EURGebühren=966 EURAuszahlungWAS GEBUCHT WIRDErlös1.000 EURin der VoranmeldungGebühr34 EURAufwand, meist ohne VorsteuerBank966 EURZahlungseingangWird nur die Auszahlung gebucht, fehlen 34 EUR Erlös und 34 EURAufwand — der Gewinn stimmt, die Umsatzsteuer nicht.
Der Betrag, der auf dem Konto ankommt, ist nie der Umsatz. Er ist der Umsatz abzüglich einer Gebühr, die getrennt gebucht gehört — sonst fehlt der Umsatzsteuer die Bemessungsgrundlage.

Die fünf Stellen, an denen der Rest entsteht

UrsacheWoran man sie erkennt
Zeitversatz zum MonatsendeDer Rest entspricht ungefähr den Umsätzen der letzten Tage. Das ist kein Fehler — es ist der Bestand, der noch nicht ausgezahlt wurde.
Chargeback oder RückbuchungEin Betrag geht zweimal ab: einmal als Erstattung, einmal als Gebühr des Dienstleisters für die Rückbuchung.
WährungsumrechnungDer Rest ist klein und wandert monatlich. Verkauf in Fremdwährung, Auszahlung in Euro, dazwischen ein Kurs des Dienstleisters.
Einbehalt als SicherheitEin fester Prozentsatz bleibt über Wochen stehen. Neue Händlerkonten und Branchen mit hoher Rückbuchungsquote sind davon betroffen.
Gebühr im Umsatz verstecktDer Rest entspricht exakt der Gebührensumme. Dann ist netto statt brutto gebucht worden — der häufigste echte Fehler.

Nur die letzte Zeile ist ein Buchungsfehler. Die anderen vier sind erklärbare Bestände, die man einmal verstanden haben muss und danach wiedererkennt.

Der Punkt, der bei den Gebühren übersehen wird

Hier unterscheiden sich Zahlungsdienstleister von Marktplätzen, und das ist keine Feinheit.

Marktplatzgebühren — die Verkaufsprovision von Amazon oder eBay — sind eine sonstige Leistung. Bei einem ausländischen Anbieter greift das Reverse-Charge-Verfahren: Sie melden die Steuer selbst an und ziehen sie im selben Zug als Vorsteuer ab.

Gebühren für den reinen Zahlungsverkehr sind dagegen regelmäßig umsatzsteuerfrei. Aus ihnen entsteht keine Vorsteuer, und sie gehören auch nicht in die Reverse-Charge-Meldung.

Die Falle: Wer alle Dienstleistergebühren über denselben Kamm schert, meldet für die Zahlungsdienste eine Reverse-Charge-Steuer, die nicht entsteht, und zieht eine Vorsteuer, die es nicht gibt. Beides fällt in der Prüfung auf, und beides lässt sich vermeiden, indem man die Kontenzuordnung einmal richtig aufsetzt.

Wo ein Anbieter mehrere Leistungen bündelt — etwa Zahlungsabwicklung zusammen mit einem Forderungsankauf —, ist die Einordnung nicht pauschal zu beantworten. Das gehört je Anbieter und Vertrag geprüft.

Rechenbeispiel: ein Monat, ein Dienstleister

BewegungBetrag
Zahlungseingänge von Kunden (brutto)119.000 EUR
Erstattungen an Kunden−11.900 EUR
Gebühren des Dienstleisters−2.400 EUR
Auszahlungen auf das Bankkonto−96.000 EUR
Saldo Verrechnungskonto zum Monatsende8.700 EUR

Die 8.700 EUR sind kein Fehler, solange sie dem Kontostand beim Dienstleister entsprechen — es ist der Bestand aus den letzten Tagen, der erst im Folgemonat ausgezahlt wird. Weicht der Saldo dagegen ab, liegt die Differenz an einer der fünf Stellen aus der Tabelle oben.

Der Test dauert fünf Minuten im Monat. Er ersetzt keine Prüfung, aber er findet praktisch jeden Fehler, bevor er in eine Meldung wandert.

Was Ihr Dienstleister ohnehin über Sie meldet

Unabhängig von Ihrer Buchhaltung melden Zahlungsdienstleister grenzüberschreitende Zahlungen an eine europäische Datenbank, sobald eine bestimmte Zahl je Quartal und Empfänger überschritten wird. Die Daten werden mit den Steuererklärungen abgeglichen.

Für Sie ändert das nichts an dem, was zu tun ist. Es erhöht aber den Wert eines sauberen Verrechnungskontos: Wer regelmäßig Zahlungen aus einem Land erhält, in dem er nie etwas gemeldet hat, fällt in diesem Abgleich auf. Mehr dazu unter Marktplatzhaftung und Meldepflichten.

Wann sich der Aufwand nicht lohnt

Bei einem einzigen Zahlungsweg und wenigen hundert Transaktionen im Monat ist ein förmliches Verrechnungskonto mehr Struktur, als der Fall trägt. Dann genügt es, Gebühren und Erstattungen sauber zu trennen und die Auszahlungen gegen die Abrechnung zu halten.

Ab zwei Zahlungswegen, ab Fremdwährung oder ab dem ersten Chargeback ändert sich das. Spätestens dann ist das Verrechnungskonto kein Formalismus mehr, sondern die einzige Stelle, an der Ihre Zahlen überhaupt prüfbar sind.

Fundstellen

  • § 4 Nr. 8 UStG — Steuerbefreiung für Umsätze im Zahlungsverkehr
  • § 13b UStG — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
  • § 22g UStG — Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Zahlungsdienstleister
  • § 17 UStG — Änderung der Bemessungsgrundlage bei Erstattungen

Autor: Steuerberater Eike Heidemann · Rechtsstand: aktuell

Häufige Fragen

Fragen zu Zahlungs­dienstleistern

Kurze Antwort zuerst, Begründung darunter. Rechtsstand: aktuell.

Warum geht mein Verrechnungskonto nie auf null?

Weil zum Monatsende immer ein Bestand beim Dienstleister liegt, der erst im Folgemonat ausgezahlt wird. Ein Saldo ist normal — er muss nur dem Kontostand beim Dienstleister entsprechen.

Problematisch wird es erst, wenn der Saldo vom tatsächlichen Bestand abweicht. Dann fehlt eine Transaktion, eine Gebühr oder eine Erstattung.

Kann ich aus PayPal- oder Stripe-Gebühren Vorsteuer ziehen?

Aus Gebühren für den reinen Zahlungsverkehr regelmäßig nicht — sie sind umsatzsteuerfrei. Anders als Marktplatzprovisionen, die im Reverse-Charge-Verfahren zu behandeln sind.

Wo ein Anbieter mehrere Leistungen bündelt, lohnt ein Blick in die Abrechnung: Der Ausweis dort sagt, wie der Anbieter selbst seine Leistung einordnet. Bei größeren Beträgen gehört das einmal geprüft, statt es anzunehmen.

Wie buche ich einen Chargeback?

In zwei getrennten Schritten: die Rückzahlung an den Kunden als Minderung der Bemessungsgrundlage, die Rückbuchungsgebühr des Dienstleisters als Aufwand.

Wird beides zusammengefasst, stimmt weder der Umsatz noch der Aufwand. Bei hohen Chargeback-Quoten summiert sich das spürbar.

Was mache ich mit Zahlungen in Fremdwährung?

Der Umsatz wird mit dem Kurs zum Leistungszeitpunkt umgerechnet. Die Differenz zu dem Kurs, den der Dienstleister bei der Auszahlung anwendet, ist ein Währungsergebnis — kein Umsatz und keine Umsatzminderung.

Diese Differenzen sind der Grund für kleine, monatlich wandernde Reste auf dem Verrechnungskonto. Sie gehören auf ein eigenes Konto, damit sie den Abgleich nicht stören.

Muss ich selbst etwas melden, weil mein Zahlungs­dienstleister meldet?

Nein. Die Meldepflicht trifft den Zahlungsdienstleister, nicht Sie. Sie müssen nichts zusätzlich tun.

Wirkung hat es trotzdem: Zusammen mit den Marktplatzmeldungen entsteht ein recht vollständiges Bild Ihrer Zahlungsströme. Wer regelmäßig Geld aus einem Land einnimmt, in dem er nie registriert war, fällt darin auf.

Ab wann lohnt sich ein eigenes Verrechnungskonto je Dienstleister?

Ab dem zweiten Zahlungsweg, spätestens ab dem ersten Verkauf in Fremdwährung oder dem ersten Chargeback.

Bei einem einzigen Zahlungsweg und kleinem Volumen genügt eine saubere Trennung von Gebühren und Erstattungen. Der Aufwand soll zum Fall passen.

Geht Ihr Verrechnungskonto auf?

Wenn Sie es nicht wissen, ist das die Antwort. Schicken Sie uns eine Erstanfrage mit Ihren Zahlungswegen — den Abgleich sehen wir uns an.

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