Steuerberater e-Commerce
Sie sind im Onlinehandel tätig und suchen noch kompetente Hilfe im Rahmen der steuerlichen Abwicklung? Oder benötigen Sie vorwiegend Hilfe bei der digitalen Finanzbuchhaltung? Dann stehen wir von eh.tax Ihnen gerne zur Verfügung.
- Mehr Zeit fürs Kerngeschäft
- Persönliche Ansprechpartner
- Vollständig digitale Buchhaltung

Ihr Ansprechpartner: Eike Heidemann, Steuerberater und Geschäftsführer der eh.tax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Löhne. Erstanfrage senden →
SEIT 2021 spezialisiert auf OnlinehandelDEUTSCHLANDWEIT Kanzleisitz in LöhneNeun Themen, an denen es im Onlinehandel regelmäßig hakt
Jedes davon hat eine eigene Seite mit Ablauf, Zahlen und den Fragen, die uns Händler tatsächlich stellen.
OSS-Verfahren
Eine Meldung statt Registrierungen in jedem Zielland — und die Grenze, an der das aufhört zu funktionieren.
Ansehen →Amazon FBA
Von der ersten Lieferung nach Deutschland bis zur Skalierung über mehrere Marktplätze.
Ansehen →PAN-EU und CEE
Amazon verteilt Ihre Ware auf Lager in Polen, Tschechien und weiter. Jedes Lager macht Sie dort steuerpflichtig.
Ansehen →Buchhaltung für den Onlineshop
Eine Auszahlung, vier Bestandteile. Wie aus Marktplatzabrechnungen eine Buchhaltung wird, die stimmt.
Ansehen →Marktplatzhaftung & Meldepflichten
§ 25e UStG, § 3 Abs. 3a UStG und das PStTG — drei Regeln auf denselben Verkauf.
Ansehen →E-Rechnung
Empfangen müssen Sie längst. Versenden kommt gestaffelt. Was das für Marktplatzrechnungen heißt.
Ansehen →Shopify
Steuersätze, Rechnungen, Auszahlungen, Schnittstelle — die vier Stellen, an denen es hakt.
Ansehen →Shopware, JTL, WooCommerce
Welche Daten wir aus Ihrem System brauchen, und was sich automatisieren lässt.
Ansehen →Steuerberatung wechseln
Fünf Schritte, zwei davon bei Ihnen. Auch mitten im Jahr und auch mit offenen Baustellen.
Ansehen →Spezialisierte Steuerberatung im e Commerce
Wir von eh.tax helfen Ihnen mit unserer Expertise gerne weiter. Als e Commerce Steuerberater sind wir Ihr Experte für Steuerangelegenheiten, Umsatzsteueranmeldung oder Finanzbuchhaltung.
Wir sind spezialisiert auf den Bereich E-Commerce und betreuen schon heute zahlreiche Onlineshops in ganz Deutschland. Egal, ob Sie bei Ebay oder Amazon verkaufen oder einen eigenen Onlineshop betreiben. Lassen Sie sich von uns beraten und erhalten Sie noch heute ein individuelles und maßgeschneidertes Angebot.
Eike Heidemann – Steuerberater
Wir halten Ihnen gerne den Rücken frei.
Steuerberatung e Commerce – Leistungen auf einen Blick
Wir bieten Ihnen zahlreiche steuerrechtliche Dienstleistungen, die Sie im Tagesgeschäft unterstützen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Services im Bereich der eCommerce Steuerberatung.
E Commerce Steuerberater für Onlineshops und -händler
Wir helfen Ihnen bei steuerrechtlichen Besonderheiten und Problemstellungen im Onlinesektor. Unsere Mandanten können sich mit eh.tax auf einen spezialisierten Anbieter verlassen, der auch grenzüberschreitenden Onlinehandel problemlos abwickelt und Ihre Steuerangelegenheiten reibungslos abklärt. Wir kümmern uns um Geschäftsvorfälle, beraten Sie mit unserer fundierten und langjährigen Erfahrung und helfen Ihnen auch bei internationalen Problemstellungen.
OSS und Fernverkauf →Finanzbuchhaltung für Onlineshops
Auch die digitale Finanzbuchhaltung zählt zur professionellen Aufstellung eines Onlinehandels. Nutzen Sie passende Schnittstellen und lassen Sie sich von bedarfsgerechten Lösungen überzeugen. Wir erarbeiten für Ihre individuelle Geschäftswelt ein passendes Angebot. Ganz unabhängig davon, ob Sie Ihren eigenen Onlineshop oder einen internationalen Marktplatz nutzen.
Buchhaltung für den Onlineshop →Umsatzsteuervoranmeldung für Onlinehändler
Von der Registrierung Ihres Onlineversandhandels in der EU über die Umsatzsteuervoranmeldung oder der jeweiligen Nacherklärung und Korrektur. Wir helfen Ihnen steuerrechtliche Aspekte einwandfrei abzuarbeiten. Mit uns sind Sie in Zukunft auch im Bereich Umsatzsteuer besser aufgestellt. Wir setzen stets auf große Sorgfalt und spezialisiertes Wissen.
Lagerländer und Registrierungen →Wem die Umsatzsteuer zusteht, entscheidet eine einzige Zahl
Solange alle Ihre Verkäufe an Privatkunden in der EU zusammen unter 10.000 EUR im Jahr bleiben, ist alles deutsch. Darüber gilt das Recht des Ziellandes — und ab da wird es eine Frage der Organisation.
Ihr Business ist unsere Aufgabe – Wir liefern professionellen Service von A-Z
Der Onlinehandel wächst nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Immer mehr Unternehmen verkaufen Ihre Produkte über Onlineshops. Mit dem gesteigerten Handelsaufkommen, haben aber auch die Geschäftsvorfälle zugenommen.
Gerade deshalb sollten Sie die steuerlichen Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen beachten. Als Mandant bei eh.tax genießen Sie alle steuerlichen Vorteile.
Als spezialisierter Steuerberater sind wir im eCommerce zu Hause und erprobt unabhängig davon, ob es um die Finanzbuchhaltung oder Ihren Jahresabschluss geht. Sie können sich auf uns verlassen.
E Commerce Steuerberater eh.tax – Ihre Vorteile auf einen Blick
Eine Zusammenarbeit mit eh.tax bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Zusammengefasst können Sie sich auf die folgenden Punkte verlassen.
- Spezialisierung auf Onlinehandel
- Individuelle Angebote
- Langjährige Erfahrung und Expertise im Bereich Amazon FBA
- Digitale Finanzbuchhaltung
- Internationale Finanzbuchhaltung für Onlineshops
- Sicher im Umgang mit Zahlungsschnittstellen wie Amazon, PayPal, Klarna, Billbee
Sie suchen nach einem Steuerberater für Ihren Online Handel?
Unsere Mandanten sind von unserer Expertise überzeugt und schenken uns schon heute volles Vertrauen. Auch Sie können sich als Online Händler auf unsere Steuerexpertise verlassen.
Mit unseren zahlreichen Kontakten im E Commerce sind wir schon jetzt flächendeckend vernetzt. Denn unser Know-how zahlt sich für unsere Mandanten aus. Nutzen Sie jetzt diese Gelegenheit und professionalisieren Sie Ihre Steuererklärung für Ihren Onlineshop.
Wir kümmern uns steuerrechtlich um Ihren spezialisierten Onlineshop, Ihren One-Stop-Shop oder Ihr Amazon FBA Business. Sie können sich weiterhin voll und ganz Ihrem Kerngeschäft widmen.
Eike Heidemann – Ihr e commerce Steuerberater.
So können Sie mit uns zusammenarbeiten
- Erstanfrage
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf. Schicken Sie Ihre formlose Anfrage — mit Plattformen, Lagerländern und Umsatzgröße.
- Verbindliche Rückmeldung
In der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.
- Angebot, schriftlich
Sie sehen vorher, welche Leistungen wir übernehmen und was sie kosten — Pauschale oder Stundensatz, je nachdem, was besser passt.
- Einrichtung und laufender Betrieb
Schnittstellen, Konten und Buchungsregeln werden eingerichtet, danach laufen Voranmeldung, OSS-Meldung und Jahresabschluss.

Eike Heidemann, Steuerberater
Geschäftsführer der eh.tax Steuerberatungsgesellschaft mbH in Löhne. Vor der Steuerberatung ausgebildeter Pilot, danach Managementpositionen in der Luftfahrt und ein berufsbegleitendes BWL-Studium. Parallel hat er selbst zwei Startups gegründet — eines davon im Onlinehandel.
Das ist der Grund, warum diese Domain existiert: Die Fragen, die ein Händler stellt, wenn Amazon plötzlich in Polen einlagert oder eine Auszahlung nicht zur Buchhaltung passt, kennt er aus eigener Anschauung und nicht nur aus dem Kommentar.
- Steuerberater · Geschäftsführer der eh.tax Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Mitglied der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
- Mitglied im Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
- Schwerpunkte: Umsatzsteuer im Onlinehandel, OSS und Fernverkauf, Rechtsformgestaltung
Was wir wissen, schreiben wir auf
Beiträge mit Rechenbeispiel, Fundstelle und einem klaren Handlungshinweis am Ende. Jede zweite Woche kommt einer hinzu.
OSS-Meldung: die fünf Fehler, die das Finanzamt zuerst findet
Falscher Steuersatz, vergessene Retoure, Verbringung als Verkauf gebucht — und wie eine Korrektur nachträglich sauber läuft.
Beitrag lesen →Die 10.000-EUR-Grenze: was hineinzählt und was nicht
Eine einzige Grenze für die ganze EU, und sie greift mitten im Jahr. Mit Rechenbeispiel und dem freiwilligen Verzicht.
Beitrag lesen →Retouren: der Fehler, der zwei Meldungen gleichzeitig kippt
Wann die Minderung entsteht, welchem Land sie zusteht — und was bei vernichteter oder nie zurückgesandter Ware gilt.
Beitrag lesen →PayPal, Stripe, Klarna: warum das Verrechnungskonto nie aufgeht
Welche Gebühren steuerfrei sind und welche nicht, warum der Auszahlungsbetrag kein Umsatz ist und was der Abgleich findet.
Beitrag lesen →Kleinunternehmer im EU-Ausland
Seit 2025 gilt die Befreiung auch in anderen EU-Staaten. Welche Schwellen greifen, wie die Meldung läuft — und wann es sich nicht lohnt.
Beitrag lesen →Einfuhrumsatzsteuer und IOSS: zwei Wege, eine Entscheidung
Direktversand aus dem Drittland oder Import auf eigene Rechnung? Die Weichen stellen sich vor der ersten Sendung.
Beitrag lesen →FAQ Steuerberater E Commerce
Kurze Antwort zuerst, Begründung darunter. Rechtsstand: aktuell.
Was ist das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) und wann muss ich es als deutscher Onlinehändler nutzen?
Das OSS-Verfahren ermöglicht es Ihnen als deutscher Onlinehändler, Ihre B2C-Umsätze in andere EU-Länder zentral beim deutschen Finanzamt zu melden, statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen.
Nutzen Sie das Verfahren, sobald Sie die EU-weite Lieferschwelle überschreiten oder von Anfang an länderspezifische Umsatzsteuersätze anwenden möchten. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce helfen Ihnen, das OSS-Verfahren korrekt einzurichten, optimal zu nutzen und rechtssicher in Ihre Systeme zu integrieren.
Ausführlich steht das auf der Seite OSS-Verfahren und Lieferschwelle — samt der Grenze, an der OSS aufhört zu helfen.
Ab wann muss ich mich als deutscher Onlinehändler für die Umsatzsteuer in anderen EU-Ländern registrieren lassen?
Sobald Ihre gesamten B2C-Fernverkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern über 10.000 EUR netto pro Jahr liegen, greifen die Regelungen zur EU-Lieferschwelle.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie grundsätzlich die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes anwenden oder das OSS-Verfahren nutzen. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce prüfen Ihr individuelles Geschäftsmodell und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob lokale Registrierungen oder OSS die bessere Option sind.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Schwelle betrifft den Verkauf an Privatkunden. Sobald Ware in einem anderen Land lagert, entsteht die Registrierungspflicht dort unabhängig von jeder Schwelle — siehe Amazon PAN-EU und CEE.
Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für deutsche Onlinehändler im E-Commerce?
Deutsche Onlinehändler müssen neben dem deutschen Umsatzsteuerrecht vor allem die EU-Regeln zum Fernverkauf, digitale Dienstleistungen und Marktplatzhaftung beachten.
Häufig gibt es gemischte Strukturen aus Inlandsumsätzen, EU-Lieferungen und Drittlandsverkäufen mit unterschiedlichen Steuersätzen und Nachweispflichten. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce helfen Ihnen, diese komplexen Anforderungen sauber in Buchhaltung, Shop und Steuermeldungen abzubilden.
Welche Steuersätze muss ich in meinem Onlineshop für unterschiedliche Produkte und EU-Länder hinterlegen?
Sobald Sie die EU-Lieferschwelle überschreiten oder OSS nutzen, gilt im B2C-Handel grundsätzlich der Umsatzsteuersatz des Ziellandes.
Jedes EU-Land hat eigene Standard- und ermäßigte Steuersätze, die in Ihrem Shopsystem korrekt hinterlegt sein müssen. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce helfen bei der richtigen Zuordnung von Produkten und Steuersätzen und sorgen dafür, dass Ihre Steuerberechnungen in allen Zielländern stimmen.
Der Fehler, der dabei am meisten Geld kostet, ist nicht der falsche Standardsatz, sondern der falsch zugeordnete ermäßigte Satz: Was in Deutschland ermäßigt ist, ist es im Zielland oft nicht — und umgekehrt.
Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Amazon-FBA-Händler mit Lager im EU-Ausland?
Lagert Amazon Ihre Waren in Fulfillment-Zentren anderer EU-Länder, begründen Sie dort in der Regel umsatzsteuerliche Registrierungs- und Erklärungspflichten.
Zusätzlich zu den deutschen Meldungen können dann lokale Umsatzsteuervoranmeldungen und Meldungen in den Lagerländern erforderlich sein. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce analysieren Ihre FBA-Struktur und übernehmen auf Wunsch die Einrichtung, Registrierung und laufende Meldungen im In- und Ausland.
Welche Lager tatsächlich belegt sind, steht in Ihrem Lagerbestandsbericht bei Amazon — und nur dort. Mehr dazu unter Steuerberater Amazon FBA.
Was muss ich bei Fulfillment aus ausländischen Lagern (z. B. Amazon-Lager in Polen oder Tschechien) steuerlich beachten?
Die Verlagerung von Waren in ausländische Lager wird umsatzsteuerlich meist als innergemeinschaftliche Lieferung und anschließender innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt.
Dadurch entstehen Meldepflichten sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen Lagerland. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce helfen Ihnen, alle Lagerbewegungen korrekt zu erfassen, die nötigen Meldungen fristgerecht abzugeben und Ihre Prozesse prüfungssicher aufzusetzen.
Der Grund, warum das so oft übersehen wird: Eine Verbringung ist kein Verkauf. Sie erscheint in keiner Umsatzabrechnung und bringt kein Geld aufs Konto — sie steht nur im Lagerbericht.
Wie unterscheiden sich die steuerlichen Regeln für FBA und FBM bei Amazon?
Bei FBA (Fulfillment by Amazon) lagern Ihre Waren oft in mehreren EU-Ländern, was zusätzliche Umsatzsteuerregistrierungen und komplexere Meldungen nach sich zieht.
Bei FBM (Fulfillment by Merchant) versenden Sie direkt aus Ihrem eigenen Lager, wodurch sich die Pflichten meist auf Deutschland plus Fernverkaufsregeln beschränken. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce helfen Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen beider Modelle zu verstehen und die für Sie optimale Lösung zu wählen.
Wer haftet für die Umsatzsteuer bei Verkäufen über Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay?
Grundsätzlich bleibt der Händler für die korrekte Versteuerung seiner Umsätze verantwortlich, auch wenn der Verkauf über einen Marktplatz erfolgt.
In bestimmten Konstellationen – etwa bei Drittlandsverkäufern – kann der Marktplatz umsatzsteuerlich als „fiktiver Lieferer" gelten und selbst Umsatzsteuer schulden. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce prüfen Ihre Marktplatzkonstellationen und zeigen Ihnen, wo Sie entlastet werden und wo Sie weiterhin in voller Verantwortung stehen.
Praktisch wichtiger als die Haftungsfrage ist ihre Nebenwirkung: Weil der Marktplatz nach § 25e UStG haftet, sperrt er Konten, bei denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht stimmt. Mehr unter Marktplatzhaftung und Meldepflichten.
Wie buche ich Gebühren und Auszahlungen von Amazon, PayPal & Co. als deutscher Onlinehändler korrekt?
Abrechnungen von Marktplätzen und Zahlungsanbietern enthalten Umsätze, Gebühren, Rückerstattungen und Auszahlungen in gebündelter Form; diese Bestandteile müssen in der Buchhaltung getrennt erfasst werden.
Nur so werden Umsatz, Umsatzsteuer und Kosten korrekt abgebildet. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce richten passende Konten, Buchungsregeln und Schnittstellen ein, sodass diese Daten weitgehend automatisiert und fehlerfrei verbucht werden.
Die Faustregel lautet: Was auf dem Bankkonto ankommt, ist nie Ihr Umsatz. Wie aus einer Auszahlung eine Buchhaltung wird, steht unter Buchhaltung für den Onlineshop.
Welche Unterlagen benötigen Sie, um meinen deutschen Onlineshop steuerlich zu betreuen?
Für eine professionelle Betreuung benötigen wir in der Regel Exporte oder Zugänge zu Ihrem Shopsystem, den genutzten Marktplätzen, Zahlungsanbietern und Informationen zu Ihren Lagerorten.
Ergänzend sind Unternehmensunterlagen wie Handelsregisterauszug, bisherige Steuerbescheide und eine Übersicht Ihrer Produkte und Steuersätze wichtig. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce nutzen diese Basis, um Ihre Prozesse zu analysieren und eine effiziente, weitgehend automatisierte Struktur aufzubauen.
Wie läuft die laufende E-Commerce-Buchhaltung für meinen deutschen Onlinehandel ab?
Nach einer strukturierten Bestandsaufnahme binden wir Ihr Shopsystem, Marktplätze und Zahlungsanbieter an die Buchhaltung an, damit Buchungsdaten automatisiert einfließen.
In festen Intervallen prüfen wir diese Daten, korrigieren Besonderheiten und erstellen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, OSS-Meldungen und den Jahresabschluss. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce sorgen so dafür, dass Ihre Zahlen stimmen und Sie sich auf Vertrieb und Wachstum konzentrieren können.
Welche Schnittstellen zu Shopsystemen (z. B. Shopify, WooCommerce) und Zahlungsanbietern unterstützen Sie?
Wir arbeiten mit Schnittstellen zu gängigen Shopsystemen wie Shopify, WooCommerce, Shopware und anderen sowie zu Marktplätzen wie Amazon und Zahlungsdiensten wie PayPal oder Stripe.
Ziel ist, Bestellungen, Gebühren und Auszahlungen strukturiert und automatisiert in die Buchhaltung zu übernehmen. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce richten diese Schnittstellen für Sie ein und optimieren die Datenflüsse für eine schlanke Buchhaltung.
Details je System: Shopify und Shopware, JTL und WooCommerce.
Betreuen Sie auch deutsche Onlinehändler, die international verkaufen?
Ja, wir betreuen deutsche E-Commerce-Unternehmen, die aus Deutschland heraus in die EU und weltweit verkaufen.
Dabei berücksichtigen wir OSS/IOSS, ausländische Umsatzsteuerregistrierungen, Marktplatzstrukturen und mögliche Betriebsstättenrisiken. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Struktur, die international skalierbar ist und steuerlich sicher bleibt.
Welche steuerlichen Risiken im E-Commerce werden von deutschen Onlinehändlern am häufigsten unterschätzt?
Viele Händler unterschätzen die Auswirkungen von FBA-Lagerstandorten, das Überschreiten der EU-Lieferschwelle, falsch hinterlegte Steuersätze im Shop und lückenhafte Dokumentation.
Diese Fehler führen schnell zu Umsatzsteuernachzahlungen, Zinsen oder sogar Strafverfahren. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce identifizieren diese Risiken frühzeitig und helfen Ihnen, Systeme und Prozesse so aufzusetzen, dass solche Probleme gar nicht erst entstehen.
Wie kann ich meine E-Commerce-Buchhaltung so strukturieren, dass sie automatisiert und revisionssicher ist?
Entscheidend sind ein klarer Kontenrahmen, definierte Buchungsregeln und saubere Schnittstellen zwischen Shop, Marktplätzen, Zahlungsanbietern und Buchhaltungssystem.
Genau dies ist die Hauptaufgabe für die Steuerberatung im E-Commerce. Standardfälle sollten automatisiert verbucht werden, während Ausnahmen klar definiert und dokumentiert sind. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce begleiten Sie bei der Konzeption und Umsetzung dieser Struktur und stellen sicher, dass sie auch einer Betriebsprüfung standhält.
Welche steuerlichen Änderungen im E-Commerce sollte ich als deutscher Onlinehändler im Blick behalten?
Relevant sind insbesondere laufende Anpassungen bei EU-Regelungen zu OSS und IOSS, Marktplatzhaftung, Beleg- und Aufbewahrungspflichten sowie nationale Änderungen bei deutschen Umsatzsteuersätzen oder Dokumentationsanforderungen.
Auch neue Meldepflichten für Plattformen können Ihr Geschäft indirekt beeinflussen. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce beobachten diese Entwicklungen für Sie und passen Ihre Prozesse und Meldungen rechtzeitig an.
Zwei Vorhaben stehen derzeit im Vordergrund: die gestaffelte E-Rechnungspflicht und das EU-Paket „VAT in the Digital Age", das die Registrierung in mehreren Staaten mittelfristig zusammenführen soll.
Woran erkenne ich, ob sich ein spezialisierter Steuerberater für E-Commerce für mein Business lohnt?
Spätestens wenn Sie auf mehreren Plattformen verkaufen, ins EU-Ausland liefern oder FBA nutzen, steigt die steuerliche Komplexität deutlich.
Wenn Sie nicht mehr sicher sagen können, ob Ihre Steuersätze, Meldungen und Registrierungen korrekt sind, ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Wir als erfahrene Steuerberater im E-Commerce verschaffen Ihnen Klarheit, reduzieren Risiken und schaffen Freiräume, damit Sie sich auf Wachstum und Marketing konzentrieren können.
Was kostet die Zusammenarbeit mit eh.tax?
Sie haben die Wahl zwischen einem Pauschalangebot und einer Stundensatzvereinbarung. Sie bezahlen nur das, was Sie tatsächlich brauchen — wir verstecken uns nicht hinter der Steuerberatervergütungsverordnung.
Für das Laufende — Buchhaltung, Voranmeldungen, OSS-Meldungen, Jahresabschluss — vereinbaren wir eine Pauschale, die Sie planen können. Für Beratung, die sich nicht in Stück und Beleg messen lässt, vereinbaren wir einen Stundensatz. In beiden Fällen erhalten Sie das Angebot schriftlich, bevor wir anfangen, und die Größenordnung nennen wir schon im Kennenlerngespräch.
Wonach sich der Aufwand richtet, sagen wir Ihnen auch: Zahl der Transaktionen, Zahl der Kanäle, Zahl der Lagerländer und Registrierungen, Rechtsform — und die Qualität der Vorarbeit. Was nicht in der Pauschale steckt, etwa die Aufarbeitung alter Jahre oder eine Registrierung im Ausland, weisen wir getrennt aus.
Muss ich für die Zusammenarbeit in Ostwestfalen sein?
Nein. Wir betreuen Onlinehändler in ganz Deutschland. Belege, Auswertungen und Rückfragen laufen digital, Besprechungen per Video; der Kanzleisitz liegt in Löhne zwischen Bielefeld, Herford und Osnabrück.
Für den Onlinehandel ist das ohnehin die natürliche Arbeitsweise: Ihre Daten kommen aus Shop, Marktplatz und Zahlungsdienstleister, nicht aus einem Belegordner. Wer in der Nähe ist, kann trotzdem vorbeikommen — Mandantenparkplatz ist am Haus.
Kann ich mitten im Jahr zu Ihnen wechseln?
Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, auch mitten im Jahr und auch dann, wenn noch Jahresabschlüsse offen sind oder Meldungen fehlen.
Der einfachste Zeitpunkt ist der Jahreswechsel, weil dann kein Wirtschaftsjahr geteilt wird. Wichtig ist vor allem, dass Sie offene Baustellen beim Kennenlerngespräch ansprechen — nicht gebuchte Monate, fehlende OSS-Meldungen, eine nie erfolgte Registrierung in einem Lagerland. Genau dafür sind wir da.
Der Ablauf steht unter Steuerberatung wechseln.
Ab welcher Größe passt Ihre Betreuung?
Der Schwerpunkt liegt bei Händlern ab rund 500.000 EUR Jahresumsatz. Zwei Ausnahmen machen wir gern: die Gründungsbegleitung und reine Gestaltungsfragen.
Darunter passen wir häufig nicht, und das sagen wir offen, statt Sie durch ein Jahr zu begleiten, in dem beide Seiten unzufrieden sind. Wer gerade startet, hat dagegen noch keinen Umsatz — und genau am Anfang fallen die Entscheidungen, die man später teuer korrigiert: Rechtsform, Registrierungen, Shop-Einrichtung, Buchhaltungsstruktur.
Bei Gestaltungsfragen — einer geplanten Holding, einer Umstrukturierung, dem Verkauf eines Shops — kommt es auf die Struktur an, nicht auf den Umsatz.
Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Ihre Anfrage
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir sehen uns die Angaben an, prüfen, ob wir zu Ihnen passen, und schlagen Ihnen dann ein Kennenlerngespräch vor.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie ist bei uns eingegangen. Wir sehen uns Ihre Angaben an und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen mit einem Terminvorschlag — oder mit einer offenen Absage.
- Lesen und einordnen
Wir sehen uns Plattformen, Lagerländer und Umsatzgröße an und prüfen, welche Pflichten auf Sie zutreffen.
- Terminvorschlag oder offene Absage
In der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Passen wir nicht, sagen wir das und nennen Ihnen, worauf Sie bei der Suche achten sollten.
- Kennenlerngespräch, das inhaltlich ist
30 bis 45 Minuten, telefonisch oder per Video. Weil wir Ihre Lage kennen, sprechen wir ab der ersten Minute über Ihren Fall.
Kontaktdaten
Telefonnummer: 05732 – 68 09 292
E-Mail-Adresse: info@eh.tax
Anschrift: eh.tax Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Werrestr. 20a, 32584 Löhne
Mo–Do 9–17 Uhr, freitags nach Vereinbarung. Die Sammeladresse info@eh.tax sichert die Rückmeldung auch bei Urlaub oder Krankheit.
Stellen Sie uns Ihre Erstanfrage
Schildern Sie uns in wenigen Feldern, wo Sie verkaufen, wo Ihre Ware liegt und was gerade drückt. Wir sehen uns das an und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen.